In der Schweiz benötigen Sie eine Schweizer Eignungserklärung (Gutachten,Zertikifikat, DTC) welche dem Strassenverkehrsgesetz entspricht. Der jeweilige Fahrzeughalter ist verpflichtet technische Änderungen beim Strassenverkehrsamt zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Für das Fahrzeug als «genehmigt» gelten Teile, welche mit den Eintragungen gemäss Schweizerischer-Typengenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC; CERTIFICATE OF CONFORMITY) übereinstimmen. Mit nachfolgendem Formular, können Sie Ihre Eignungserklärung bei uns anfordern.
Die Eignungserklärung hat nur mit der Fahrzeugkonfiguration zum Prüfzeitpunkt Gültigkeit, d.h. wenn am Fahrzeug immer die gleichen Komponenten verbaut sind, sprich der gleiche Luftfilter, die gleiche Auspuffanlage und die gleiche Fahrwerksfedern wie bei der Homologation.
Nachträgliche Änderungen bewirken die Ungültigkeit der Homologation.
SpeedOne behält sich aufgrund von Produktehaftung und Gewährleistung ausdrücklich das Recht vor, für prüfpflichtige Produkte, welche bei Dritten gekauft wurden, keine CH-Prüfdokumente auszustellen.
Weitere Nachforschungen beim Hersteller können eine Zusatzgebühr von CHF 50.- bis 100.- auslösen. Da diese Produkte nicht in der Schweiz verkauft wurden, müssen wir die Haftung abklären lassen.
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